Methodik · Deutschland
So berechnen wir Brutto-Netto in Deutschland
Der Rechner bildet die monatliche Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers nach. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer stammen aus dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums, die Sozialabgaben aus den gesetzlichen Beitragssätzen und Rechengrößen. Die Dokumente stehen auf der Seite Datenquellen.
Rechenweg
- Bruttolohn pro Monat; ein Jahresbetrag wird gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld rechnen wir noch nicht gesondert.
- Einordnung: bis 603 € Minijob, bis 2.000 € Übergangsbereich (Midijob), darüber reguläre Beschäftigung.
- Sozialversicherung: Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Lohnsteuer für den Lohnzahlungszeitraum Monat nach dem PAP, mit Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und der Vorsorgepauschale, die der PAP selbst aus Ihren Beiträgen ableitet.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus dem PAP-Ergebnis: Soli mit Freigrenze und Milderungszone, Kirchensteuer mit 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Bemessungsgrundlage, in der die Kinderfreibeträge berücksichtigt sind.
- Netto = Brutto minus Steuern minus Sozialabgaben; bei privater Krankenversicherung minus Ihr Beitrag nach Arbeitgeberzuschuss.
Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr den Programmablaufplan als XML-Pseudocode; Lohnabrechnungsprogramme müssen ihn umsetzen. Wir übersetzen dieses XML maschinell und unverändert in unseren Code, mit exakter Dezimalarithmetik und denselben Rundungsregeln (abrunden auf volle Euro und Cent, wo der PAP es vorschreibt). Es gibt also keine nachgebaute Tarifformel, sondern genau das Verfahren, mit dem Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten. Für 2026 gelten ein Grundfreibetrag von 12.348 € (2025: 12.096 €), ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und je Kind ein Freibetrag von 9.756 €, der sich bei der Lohnsteuer nicht auswirkt, wohl aber bei Soli und Kirchensteuer.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer zahlen 9,3 % zur Rentenversicherung, 1,3 % zur Arbeitslosenversicherung, 7,3 % zur Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %) und 1,8 % zur Pflegeversicherung. In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil der Pflegeversicherung 2,3 %, weil dort der Buß- und Bettag Feiertag geblieben ist. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag; Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten ab dem zweiten Kind je 0,25 % Abschlag, höchstens für vier Kinder. Beiträge fallen bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 5.812,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wer privat krankenversichert ist, gibt seinen Monatsbeitrag zur Basisabsicherung ein. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens so viel wie bei gesetzlicher Versicherung; der Beitrag fließt auch in die Vorsorgepauschale der Lohnsteuer ein.
Minijob und Übergangsbereich
Bis 603 € im Monat (2025: 556 €) ist eine Beschäftigung geringfügig. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % Renten- und 13 % Krankenversicherung sowie 2 % Pauschsteuer; Sie tragen nur 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung, von dem Sie sich befreien lassen können.
Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Ihr Anteil wird auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage berechnet, die von null an der Minijob-Grenze bis zum vollen Lohn bei 2.000 € ansteigt; der Arbeitgeber zahlt auf eine eigene Bemessungsgrundlage mit dem Faktor F (0,6619) den Rest des Gesamtbeitrags. Rentenansprüche entstehen trotzdem aus dem vollen Lohn.
Prüfung
| Test | Umfang | Ergebnis |
|---|---|---|
| Externe Prüfschnittstelle des BMF | 398 Fälle 2026: 30 Monatslöhne in allen sechs Steuerklassen, mit und ohne Kinderfreibeträge, dazu Jahres- und Wochenlöhne und Sachsen | Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer-Basis in allen 398 Fällen centgenau identisch |
| Beispiel im PAP | 25.000 € Jahreslohn, Steuerklasse I | 1.376 € Lohnsteuer, wie veröffentlicht |
| Sozialversicherung | Beitragssätze, Bemessungsgrenzen, Sachsen, Kinderabschläge, Minijob und Übergangsbereich | Mit den Rechengrößen und der Formel des § 20 SGB IV getestet |
Die Prüfschnittstelle des BMF nutzen wir ausschließlich für diese Programmtests, nie für Berechnungen auf der Website. Für 2025 steht sie nicht mehr bereit; der PAP 2025 wird deshalb durch dieselbe automatische Übersetzung abgesichert.
Noch nicht enthalten
- Einmalzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni) und die Jahreslohnsteuer darauf.
- Freibeträge aus der Lohnsteuerermäßigung, Faktorverfahren, Versorgungsbezüge.
- Sachbezüge, Dienstwagen und betriebliche Altersversorgung.
- Die Einkommensteuererklärung: zu viel einbehaltene Lohnsteuer kommt erst mit ihr zurück.
Aktualisierung und Fehler
Neue Programmablaufpläne und Rechengrößen übernehmen wir, sobald das BMF und die Sozialversicherung sie veröffentlichen; Version und Prüfdatum stehen im Rechner. Wenn ein Ergebnis nicht zu Ihrer Lohnabrechnung passt, schreiben Sie uns – Korrekturen erscheinen als neue Regelversion.
Schätzung. Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.