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Methodik · Luxemburg

So berechnen wir den Nettolohn in Luxemburg

Der Rechner bildet die Lohnabrechnung einer vollzeitbeschäftigten Person in der Privatwirtschaft nach, Monat für Monat, weil sich sozialer Mindestlohn und Beitragsgrenze mit der Indexierung ändern (im Juni 2026) und die Steuerkredite im Dezember abgerechnet werden. Quellen: Tabellen und Formeln der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes, ACD), ihre Rundschreiben und die Sozialparameter des Gemeinsamen Zentrums der Sozialversicherung (CCSS) – siehe Datenquellen.

Sozialbeiträge

Arbeitnehmer zahlen 8,50 % Rentenversicherung (8,00 % im Jahr 2025), 2,80 % für Sachleistungen und 0,25 % für Geldleistungen der Krankenversicherung, auf den Bruttolohn bis zum Fünffachen des sozialen Mindestlohns: 13.518,68 € im Monat bis Mai, 13.856,63 € ab Juni 2026. Die Grenze gilt kumuliert über das Jahr und wird monatlich ausgeglichen. Die Pflegeversicherung (1,40 %) wird auf den ganzen Lohn ohne Obergrenze erhoben, nach einem Freibetrag von einem Viertel des sozialen Mindestlohns (692,83 € im Monat). Der eingegebene Lohn bleibt das ganze Jahr gleich: Die automatische Anpassung der Löhne an die Indexierung wird nicht auf Ihren Betrag angewandt.

Steuerabzug

Grundlage ist der „halbnetto“ Lohn: Bruttolohn minus Renten- und Krankenversicherung; die Pflegeversicherung ist nicht abziehbar. Der Betrag wird auf volle 5 € abgerundet, dann ergibt die Formel der Steuerverwaltung für die Steuerklasse (Satz × Betrag − Abzug) den Abzug, auf 10 Cent abgerundet; unter 1 € wird nichts einbehalten. Die Mindestpauschalen für Werbungskosten (540 €) und Sonderausgaben (480 €) sind in der Tabelle enthalten, deren Sätze von 0 % bis 42 % reichen. Der Tarif von 2025 gilt auch 2026. Klasse 1: Ledige; Klasse 1a: Alleinerziehende, Verwitwete und Steuerpflichtige ab 64 Jahren; Klasse 2: Ehepaare und gemeinsam veranlagte Partner.

Beschäftigungsfonds

Der Steuerabzug wird um 7 % für den Beschäftigungsfonds erhöht; der Teil der Steuer, der auf ein zu versteuerndes Einkommen über 150.000 € im Jahr entfällt (300.000 € in Klasse 2), um 9 %. Der Zuschlag wird auf 10 Cent abgerundet.

13. Monatsgehalt

Ein 13. Monatsgehalt ist ein nicht periodischer Bezug: Darauf fallen Renten- und Krankenversicherung (nicht die 0,25 % für Geldleistungen) im Rahmen der ungenutzten Jahresgrenze an, und die Pflegeversicherung auf den Gesamtbetrag des Monats. Die Steuer folgt der Tabelle der Sätze für nicht periodische Bezüge nach dem regelmäßigen Jahresbezug; über 60.000 € regelmäßigem Bezug oder ab 5.600 € ist der Abzug der Unterschied der Jahressteuer. Der CISSM lässt nicht periodische Bezüge außer Acht, solange sie 3.000 € im Jahr nicht übersteigen.

Steuerkredite

CIS (600 € im Jahr bei 11.266 € bis 40.000 € brutto, abnehmend bis 80.000 €) und CI-CO2 (216 €, 192 € im Jahr 2025) werden aus dem voraussichtlichen Jahresbruttolohn berechnet, durch 12 geteilt, auf den Cent aufgerundet und mit dem Dezemberlohn abgerechnet. Der CISSM beträgt 81 € im Monat bei 1.800 € bis 3.000 € brutto in Vollzeit, abnehmend bis 3.600 €. Der CIM (3.504 € im Jahr, abnehmend von 60.000 € bis 105.000 € bereinigtem zu versteuerndem Einkommen, mindestens 750 €) setzt eine Steuerkarte der Klasse 1a mit dem Vermerk CIM voraus. Die Kredite werden auch ohne Steuerschuld ausgezahlt.

Arbeitgeberkosten

Der Arbeitgeber zahlt 8,50 % Rentenversicherung, 2,80 % + 0,25 % Krankenversicherung, 0,65 % Unfallversicherung (Bonus-Malus-Faktor 1,00), 0,14 % für den arbeitsmedizinischen Dienst und die Mutualität der Arbeitgeber je nach Abwesenheitsklasse (0,23 % · 0,95 % · 1,56 % · 2,66 %), jeweils auf den Lohn bis zur Grenze. Familienleistungen trägt in der Privatwirtschaft der Staat.

Prüfung

PrüfungUmfangErgebnis
Online-Rechner der Steuerverwaltung (ACD)55 Monatsabzüge und 15 Jahressteuern, Klassen 1, 1a und 2, Beschäftigungsfonds zu 7 % und 9 %Identisch
Amtliches Beispiel der ACD (Gratifikation)Tabelle für nicht periodische Bezüge, Klasse 2Identisch
Rundschreiben 154quater/1 und 154ter/1, CISSM-BeispieleCIS, CI-CO2, CIM und CISSMIdentisch

Noch nicht enthalten

  • Teilzeit, Beschäftigte unter 18 Jahren, öffentlicher Dienst und Selbständige.
  • Freibeträge auf der Steuerkarte (Fahrtkosten usw.), Sachbezüge, Essensgutscheine und steuerfreie Überstunden.
  • Jahresausgleich und Steuererklärung: Zinsen, Versicherungsprämien, Altersvorsorge und die gemeinsame Veranlagung beider Einkommen eines Paares.

Schätzung. Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.

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